03.07.2017
Darf man einen Landesinnenminister sinngemäß als "Dreck" bezeichnen? Man darf. Das entschied zumindest des Duisburger Landgericht. Und wir waren - im Rahmen unserer Dreharbeiten für die Doku 'Inside HogeSa' bei der Verhandlung dabei. Dabei ging es im Wesentlichen um folgende Meinungsäußerung: „Der Dreck sitzt oben. Und hier in NRW hat der Dreck auch einen Namen: Und das ist der Innenminister Ralf Jäger.“
Öffentlich gesprochen von Dominik Roeseler, auf einer Pegida-Veranstaltung am 01. Februar 2016 in Duisburg. Der ehemalige 'HogeSa'-Anmelder wurde in einem vorherigen Verfahren beim Duisburger Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Das Landgericht kassierte - mit Verweis auf Artikel 5, Grundgesetz - das Urteil der Vorgängerinstanz. Roeseler hätte "berechtigte Interessen" wahrgenommen. Seine öffentliche Äußerung gegenüber dem Innenminister sei von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.
Darf man einen Landesinnenminister sinngemäß als "Dreck" bezeichnen? Man darf. Das entschied zumindest des Duisburger Landgericht. Und wir waren - im Rahmen unserer Dreharbeiten für die Doku 'Inside HogeSa' bei der Verhandlung dabei. Dabei ging es im Wesentlichen um folgende Meinungsäußerung: „Der Dreck sitzt oben. Und hier in NRW hat der Dreck auch einen Namen: Und das ist der Innenminister Ralf Jäger.“
Öffentlich gesprochen von Dominik Roeseler, auf einer Pegida-Veranstaltung am 01. Februar 2016 in Duisburg. Der ehemalige 'HogeSa'-Anmelder wurde in einem vorherigen Verfahren beim Duisburger Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Das Landgericht kassierte - mit Verweis auf Artikel 5, Grundgesetz - das Urteil der Vorgängerinstanz. Roeseler hätte "berechtigte Interessen" wahrgenommen. Seine öffentliche Äußerung gegenüber dem Innenminister sei von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.